In meiner Praxis rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH) ab.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen Heilpraktikerkosten grundsätzlich nicht.
Es gibt mittlerweile die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche die Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen bis zu einem gewissen Betrag übernimmt.
Privatversicherte Patienten können die Rechnung für Heilpraktikerleistungen in der Regel bei Ihrer Krankenkasse geltend machen.
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